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Schuldenberatung, Tipps und Tricks
Verbraucherinsolvenz
Durch rechtskräftige Urteile sowie Vollstreckungsbescheide können Gläubiger 30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung betreiben.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren welches auch vereinfachtes Insolvenzverfahren genannt wird kann mit anschließender Restschuldbefreiung einen neuen Lichtblick in ein Schuldenfreies Leben ermöglichen. Bei diesem Verfahren können Überschuldete eine Befreiung von ihren Schulden erlagen, unter Umständen auch gegen den Willen der Gläubiger.
Durch die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode, welche im Durchschnitt zwischen 6 und 8 Jahren dauert, sowie die Möglichkeit einer Stundung der Verfahrenskosten haben Verbraucher nun eine Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang.
Dieser Fall tritt ein, wenn alle redlichen Bemühungen mit den Gläubigern auf eine angemessene und freiwillige Einigung zu kommen scheitern.