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Schuldenberatung, Tipps und Tricks
Schulden Ehepartner
Wurde kein Ehevertrag geschlossen in dem diverse finanzielle Angelegenheiten geregelt wurden, leben sie von Beginn der Ehe an in einer Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet der Betrag der ab dem Anfangsvermögen dazu gewonnen wurde wird bei Scheidung geteilt.
Sobald ein Ehepartner einen Kreditvertrag mit unterschreibt ist dieser Ehepartner voll dafür haftbar und muss auch nach der Ehe für diesen Kredit aufkommen. Schließt hingegen zum Beispiel nur die Frau einen Kredit ab, ist der Mann aus dieser Angelegenheit fein raus und er ist für diesen Kredit nicht haftbar zu machen.
Wenn ein Ehepartner schon mit Schulden in die Ehe tritt und diese Schulden getilgt werden, hat dieser Partner einen Zugewinn an dem der Partner bei Scheidung aber nicht beteiligt wird.
Fallbeispiel:
Der Mann hat 10.000Euro Schulden zu Beginn der Ehe, jedoch ist er zum Zeitpunkt der Scheidung wieder Schuldenfrei würde man von einem Zugewinn von 10.000Euro sprechen. Die Ehefrau würde in der Theorie, wenn diese keinen Zugewinn hat, nun 5.000Euro erhalten. Der Mann hätte folglich weitere 5.000Euro Schulden.
Dieser Fall wie im Beispiel beschrieben wurde aber vom Gesetzt als nichtig angesehen. Nun gilt die Regelung, das Anfangsvermögen auf Null zusetzen.