Privatinsolvenz


Eine Privatinsolvenz wird auch Verbraucherinsolvenz genannt. Die Privatinsolvenz ermöglicht es, hoch verschuldeten Privatpersonen, nach einer gewissen Zeit, der Wohlverhaltensperiode, Schuldenfrei einen Neustart zu beginnen. Diese Wohlverhaltensperiode läuft mindestens 6 Jahre.

Die Privatinsolvenz ist ehemaligen Selbstständigen, Kleingewerbetreibenden und natürlichen Personen offen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass es weniger als 20 Gläubiger gibt und keine Restschulden mit Arbeitnehmern ausstehen.

Das Insolvenzverfahren lässt sich in vier Schritte gliedern:

  1. Mit einem Schuldnerbereinigungsplan muss der Schuldner versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über eine Rückzahlung der Schulden zu finde. Der Schuldner muss sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt oder an eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle wenden, denn nur diese dürfen ihm die nötige Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung ausstellen. Gelingt die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern, ist das Verfahren beendet.

  2. Das Gericht prüft vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Erfolgsaussichten des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans. Nimmt das Gericht den Plan an, wird dieser den Gläubigern zugestellt. Das Gericht kann die Zustimmung auf den Antrag des Schuldners ersetzen, wenn der Plan nicht mindestens von der Hälfte der Gläubiger abgelehnt wird. Die Hälfte bezieht sich auf die Schuldenhöhe und nicht auf die Anzahl der Gläubiger.

  3. Wenn der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan nicht angenommen wurde, wird die Privatinsolvenz durch Bekanntmachung verkündet und eröffnet. Nach Abzug der Verfahrenskosten wird das pfändbare Vermögen an die Gläubiger ausgegeben. Ein Treuhänder teilt das Vermögen aus.

  4. Im letzten Schritt wird eine Restschuldbefreiung beantragt. Dieses Verfahren ist die sechsjährige Wohlverhaltensperiode, diese beginnt mit dem Insolvenzverfahren. In dieser Zeit muss der pfändbare Teil seines Einkommens an die Gläubiger abgetreten werden. Nach sechs Jahren ist der Insolvente dann Schuldenfrei.