Insolvenzverfahren


Wenn Sanierungsmaßnahmen und Sanierungsverhandlungen gescheitert sind, besteht die gesetzliche Einleitung eines Insolvenzverfahrens oder die Möglichkeit dass durch das Insolvenzverfahren eine Sanierung möglich ist. Durch eine Insolvenz ist es vielen Firmen möglich danach saniert und weitergeführt zu werden.

Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, dass alle Gläubiger bestmöglich und gleichmäßig Befriedigt werden können.

Das Verfahren lässt sich in drei Abschnitte gliedern:

  1. Im ersten Schritt muss ein Antrag gestellt werden, dies kann ein Eigenantrag des Unternehmens oder ein Fremdantrag durch einen Gläubiger sein. Der Insolvenzrichter setzt nach Prüfung aller Unterlagen ein vorläufiges Insolvenzverfahren an. Ein Insolvenzverwalter achtet darauf das, dass Unternehmen weiterläuft, soweit es wirtschaftlich möglich ist. Ebenfalls muss es dem Gläubigerinteresse entsprechen. Dem Unternehmen ist es möglich Insolvenzausfallgeld zu beantragen, somit kann das Unternehmen ohne Personalkosten drei Monate weitergeführt werden. Um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen müssen ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sein, damit die Kosten des Verfahrens gedeckt werden können.

    Bei Insolvenzeröffnung wird ein Berichtstermin und ein Prüftermin festgelegt. In der Gläubigerversammlung, dem Berichtstermin, wird der Insolvenzverwalter gewählt und ob das Unternehmen fortgeführt werden kann, ebenso weitere wichtige Entscheidungen.


  2. Die Forderungen der Gläubiger werden bei dem Prüftermin geprüft. Nur Gläubiger und der Unternehmer können bei diesem Termin anwesend sein. Nach diesem Termin hat der Insolvenzverwalter weitere Möglichkeiten das Unternehmen zu leiten. Des Weiteren gibt es Möglichkeiten mit Hilfe des Insolvenzplanverfahrens auf die Entwicklung des Unternehmens einzuwirken. Durch diese Möglichkeiten kommen Unternehmen häufig wieder in einen wirtschaftlichen Aufschwung.


  3. Ist das Unternehmen saniert oder liquidiert und alle Forderungen der Gläubiger geprüft, wird das Gericht die Beendigung des Verfahrens anregen. Wenn Schlussrechnung und Schlussverzeichnis von Insolvenzverwalter eingereicht wurde und alle Gläubiger es vor Gericht eingesehen haben, wird das Verfahren aufgehoben und beendet. Eine Unternehmensinsolvenz dauert ungefähr vier bis acht Jahre.