Eidesstattliche Versicherung


Die Eidesstattliche Versicherung ist besser bekannt und dem Offenbarungseid. Dieser Schritt zur Abgabe wird von den meisten verschuldeten Menschen gefürchtet. Von Haftbefehl und Gefängnis ist in der Ladung zu Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung die Rede. Überschuldung ist nicht strafbar, daher ist diese Angst unbegründet.

Durch Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung erfahren die Gläubiger die aktuelle Vermögenssituation des Schuldners. Die Angaben werden schriftlich ins Vermögensverzeichnis eingetragen, somit erhalten Gläubiger Auskunft über eventuelle Pfändungsmöglichkeiten.

Von Gläubigern kann die Eidesstattliche Versicherung beantragt werden, wenn ein vollstreckbarer Titel offen ist, eine Pfändung erfolglos war, die Wohnungsdurchsuchung verweigert wurde oder der Schuldner wiederholt nicht in der Wohnung anzutreffen war.

Wichtig bei Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung sind die wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben über die Vermögenssituation des Schuldners.