Drittschuldnerklage


Die Drittschuldnerklage beschreibt die Möglichkeit für einen Gläubiger über Dritten an sein Geld zu kommen. Dies tritt ein wenn der Schuldner zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist. Die Klage geht an Dritte bei denen der Schuldner noch einen Anspruch offen hat. Die können zum Beispiel der Arbeitgeber oder auch Kunden und Käufer sein ebenso jemand dem der Schuldner vielleicht mal ein Darlehen gewährt hat.

Die Drittschuldnerklage ist nur möglich wenn der Gläubiger gegenüber dem Schuldner schon einen Vollstreckungstitel besitzt. Ein klassisches Beispiel ist die Lohnpfändung bei der, der Drittschuldner kein Geld mehr an den Schuldner bezahlen darf, der Verdienst geht direkt an den Gläubiger über.

Ist der Drittschuldner ebenfalls zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig, ist es schwer für den Gläubiger an sein Geld zu kommen. In diesem Fall muss der Gläubiger eine Drittschuldnerklage stellen. Wichtig ist das die Klage zügig gestellt wird, damit der Gläubiger im Falle einer Insolvenz des Drittschuldners dennoch an sein Geld kommt. Tritt dieser Fall ein, muss der Gläubiger sich wieder an den ursprünglichen Schuldner halten.